Mit Blick auf den heute vom Bundeskabinett vorgelegten Kabinettsentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz) verweisen Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) auf die Besonderheiten der zahnmedizinischen Versorgung.
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